Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Vertrag - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Art des Abkommens
My-Trucks Rental NV verpflichtet sich, die in den Besonderen Geschäftsbedingungen beschriebenen Geräte an den Nutzer zu vermieten. Dieser Vertrag ist unkündbar, unbeschadet der Möglichkeit der Kündigung bei Nichterfüllung durch den Nutzer.

Artikel 2: Kauf der Ausrüstung
Die Ausrüstung wird vom Benutzer ausgewählt und unterliegt der ausschließlichen Verantwortung des Benutzers. Der Leasinggeber erwirbt das Gerät speziell zum Zweck der Verzinsung gemäß den zwischen dem Nutzer und dem Lieferanten vereinbarten spezifischen Bedingungen. Der Nutzer bestätigt, dass diese Geschäftsausstattung ausschließlich für den professionellen Gebrauch bestimmt ist.

Artikel 3: Lieferung - Annahme - Garantien
Das Gerät wird dem Nutzer vom Vermieter an einem zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt. Alle Lieferungen und Installationen, die auf Wunsch des Benutzers zusätzlich zu den Geräten erfolgen, gehen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zu Lasten und auf Risiko des Benutzers. Bei der Lieferung der Ausrüstung erstellt der Benutzer entweder ein Abnahmeprotokoll, in dem er bestätigt, dass die Ausrüstung mit der Bestellung übereinstimmt, oder er erstellt ein Nichtabnahmeprotokoll, in dem die Mängel oder der Grund/die Gründe für die Verweigerung der Abnahme der Ausrüstung angegeben werden. Das eine oder andere vom Nutzer unterzeichnete Dokument muss der Nutzer dem Vermieter bei der Übernahme des Fahrzeugs oder andernfalls auf dem Postweg spätestens innerhalb von fünf Tagen nach der Übernahme oder der Verweigerung der Übernahme zukommen lassen. Die vorbehaltlose Annahme des Fahrzeugs durch den Nutzer erfolgt entweder mit dem Kennenlernen des Fahrzeugs und der Begleichung der ersten Rechnung oder mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den Nutzer oder nach Ablauf der vorgenannten Frist, wenn dem Vermieter kein Protokoll vorgelegt wird, oder mit der Unterzeichnung des Mietvertrags durch den Nutzer, wenn das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits geliefert wurde. Mit der Annahme des Vertrages entbindet der Nutzer den Vermieter von jeglicher Haftung für unvollständige, verspätete, nicht vertragsgemäße Lieferung, mangelhafte Ausrüstung, sichtbare oder versteckte Mängel oder die Untauglichkeit der Ausrüstung. Die vollständige oder teilweise Nichtlieferung oder die Nichteinhaltung des Vertrags in Bezug auf Zeit und Ort, die Tatsache, dass das Gerät nicht den spezifizierten Anforderungen entspricht, sichtbare, verborgene oder kaufzerstörende Mängel, die Tatsache, dass das Gerät aus irgendeinem Grund nicht in Ordnung ist, liegen in der alleinigen Verantwortung des Benutzers und können weder zu einem Aufschub oder einer Aussetzung der Zahlung des Mietpreises noch zu einem Rückgriff auf den Vermieter führen. Zu diesem Zweck überträgt der Vermieter dem Nutzer alle Rechte, Garantien und Rückgriffsmöglichkeiten, die ihm als Käufer zustehen, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags sicherzustellen. Wenn der Nutzer den Anbieter aus begründeten Gründen in Regress nehmen möchte, um den Kaufvertrag zu kündigen, wird der Vermieter den Nutzer dazu ermächtigen, vorausgesetzt, der Nutzer erfüllt seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Erforderlichenfalls leitet der Vermieter für und auf Kosten des Nutzers ein Verfahren zur Auflösung des Kaufvertrags ein. Der Vermieter ist berechtigt, dafür Verwaltungskosten in Höhe von fünfhundert Euro zu berechnen. Der Nutzer sollte den Vermieter in jedem Fall im Voraus informieren. Ein etwaiger Rückgriff des Nutzers oder des Vermieters auf den Lieferanten oder den Hersteller hebt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises nicht auf, solange der Kaufvertrag nicht gekündigt und der Preis für den Kauf des Geräts, des Zubehörs und der damit verbundenen Kosten dem Vermieter nicht erstattet worden ist. In keinem Fall darf der Nutzer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters eine gütliche Einigung oder Vereinbarung mit dem Lieferanten oder Hersteller treffen oder das Gerät wieder zur Verfügung stellen. Wenn der Mietvertrag aus irgendeinem Grund, den der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden kann, einschließlich der vollständigen oder teilweisen Nichtlieferung, der verspäteten Lieferung, der Insolvenz des Lieferanten oder der Verweigerung der Annahme des Geräts durch den Nutzer, hat der Vermieter das Recht, sich durch einen an den Nutzer und den Lieferanten gerichteten Einschreibebrief von seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Kauf des Geräts zu befreien. Kann der Mietvertrag aus irgendeinem Grund nicht erfüllt werden oder hat sich der Vermieter von seinen Kaufverpflichtungen entbunden oder wird der Kaufvertrag später aufgelöst oder storniert, so haftet der Nutzer gesamtschuldnerisch mit dem Lieferanten für die Rückzahlung aller vom Vermieter an den Lieferanten gezahlten Beträge, zuzüglich aller Steuern und Kosten sowie der Vorschusszinsen gemäß Art. 5 der Allgemeinen Bedingungen für den Zeitraum zwischen der Zahlung durch den Vermieter und der Rückzahlung durch den Nutzer oder den Lieferanten. Nach vollständiger Zahlung an den Vermieter tritt der Nutzer in die Rechte des Vermieters gegenüber dem Lieferanten ein, verzichtet aber im Übrigen auf jeden Rückgriff auf den Vermieter. Alle Beträge, die der Anbieter nach der vollständigen Erstattung durch den Nutzer an den Vermieter zurückzahlt, werden dem Nutzer nach Abzug aller Kosten, Steuern und Zinsen zurückerstattet. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Schäden, die durch einen Defekt des gemieteten Materials verursacht werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den ruhigen Betrieb des Geräts zu gewährleisten und den Nutzer gegen jede tatsächliche oder rechtliche Störung zu entschädigen. Im Falle der Nichtannahme des Kunden oder des Fahrzeugs durch die Versicherungsgesellschaft behält sich My-Trucks das Recht vor, diese Akte aufzugeben.

Artikel 4: Beginn des Mietverhältnisses, Mietpreise, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Zahlung der ersten Rechnung. Die Zahlung der zweiten und jeder weiteren Rate beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung des Mietvertrags. Wurde mit der Abrechnung des Mietzinses nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung der Geräte begonnen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietzins rückwirkend in Rechnung zu stellen. Handelt es sich bei dem Mietgeschäft um Geräte, die zu verschiedenen Zeitpunkten oder von verschiedenen Lieferanten geliefert wurden, kann der Vermieter entweder die Mietzeit für jede Teillieferung gesondert beginnen oder den Beginn der Mietzeit bis zur Lieferung aller Güter verschieben. Hat der Mietzeitraum aus irgendeinem Grund nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung des Geräts begonnen, kann der Vermieter den Mietzeitraum um die Anzahl der seit der Lieferung des Geräts verstrichenen Monate verkürzen und die Mietgebühren anteilig anpassen.
Der Mietpreis deckt nur die Miete des zur Verfügung gestellten Materials ab, nicht aber Wartung, Versicherung oder andere Dienstleistungen. Der genannte Mietpreis wird auf der Grundlage des Investitionsbetrags des zu mietendes Geräts berechnet, der dem Vermieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags bekannt ist. Im Falle einer Änderung des Investitionsbetrags zwischen dem Datum der Unterzeichnung des Mietvertrags und der Zahlung an den Lieferanten behält sich der Vermieter das Recht vor, diese Änderung zu akzeptieren oder nicht. Im Falle der Abnahme wird der Mietpreis neu berechnet, wobei sich der Vermieter das Recht vorbehält, dem Nutzer entweder die Differenz als zusätzlichen Mietpreis einmalig in Rechnung zu stellen oder den Mietpreis anteilig zu revidieren. Als Investitionsbetrag gilt der Nettokaufpreis der Ausrüstung ohne Mehrwertsteuer. Alle anderen Kosten, Steuern und Abgaben jeglicher Art, die im Rahmen dieses Vertrags zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer zahlt alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern und Abgaben, die das Gerät direkt oder indirekt belasten. Der Mietpreis kann auch angepasst werden, wenn sich die Mehrwertsteuer oder andere steuerliche Abgaben, die auf ihn anwendbar sind, ändern, sowie generell bei jeder Änderung der steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dem Geschäft selbst. Dies gilt auch für den Fall, dass neue nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen erlassen oder bestehende geändert oder neu ausgelegt werden oder dass außergewöhnliche Umstände mit steuerlichen, banken- oder währungspolitischen Auswirkungen eintreten, durch die sich die Kosten und Gebühren des Mietgeschäfts für den Vermieter erhöhen oder seine Einnahmen daraus verringern (z. B. durch eine Steuererhöhung oder zusätzliche Reservierungs- oder Kautionspflichten), Der Vermieter ist berechtigt, diese Kosten, Gebühren und Ertragsminderungen direkt dem Nutzer in Rechnung zu stellen oder sie nach seinem Ermessen mit der Miete zu verrechnen. Der Nutzer hat die Mietgebühren pünktlich zum vertraglich vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Verpflichtung bedingungslos ist und auch dann gilt, wenn das Gerät defekt ist, gewartet oder repariert wird, vorübergehend nicht verfügbar ist oder generell nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann. Die Mietgebühren sind übertragbar und nicht praktikabel. Diese Mieten sind Gegenstand von Rechnungen des Vermieters; auch wenn der Nutzer diese Rechnungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen, an denen die Mieten nach den Besonderen Bedingungen fällig sind, noch nicht erhalten hat, sind diese Mieten rechtzeitig zu zahlen. Der Nutzer erteilt eine Einzugsermächtigung und eine vertraglich vereinbarte Anzahl von Wechseln zur Begleichung aller fälligen Beträge. Im Falle einer Änderung der Wechselnummer oder eines neuen Wechsels werden dem Nutzer fünfzehn Euro in Rechnung gestellt. Sollte die Einzugsermächtigung nicht funktionieren, wird die monatliche Miete um fünf Prozent erhöht. Außerdem wird eine Strafklausel von zweihundertfünfzig Euro erhoben, wenn die Miete nicht rechtzeitig eingeht. Modalitäten des Vertrags außer einer Änderung des Tilgungsplans auch eine Gebühr von zweihundertfünfzig Euro und die Möglichkeit, dass der Vermieter einseitig beschließt, seinen Eigentumsvorbehalt auszuüben, und das Objekt dann auf Kosten des Nutzers an die vom Vermieter angegebene Adresse zurückgeschickt wird. Bei Änderungen des ursprünglich vereinbarten Tilgungsplans (z. B. Verschiebung der Kapitalrückzahlungen, Aussetzung der Mietzahlungen, Änderung der Laufzeit, Anpassung des Zinssatzes abweichend von der vertraglich vorgesehenen Zinsänderung zum Änderungsdatum) werden dem Nutzer einhundertfünfzig Euro in Rechnung gestellt. Für Vertragsänderungen oder Vertragsanpassungen wird eine Gebühr von dreihundertfünfzig Euro erhoben. Für jeden Mietvertrag wird eine Verwaltungsgebühr von dreißig Euro pro Quartal erhoben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, fünfzehn Euro für die Aushändigung eines Duplikats eines beliebigen Aktenstücks zu berechnen. Eventuelle Verwaltungsgebühren wie Bußgelder usw. werden in Höhe von fünfundzwanzig Euro in Rechnung gestellt. Pro Zahlungsübersicht und Vertrag werden zweihundert Euro berechnet. Alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gebühren und Kosten gelten als Entgelt für erbrachte Leistungen und Dienste, erhöht um die gesetzlich vorgesehenen Steuerabgaben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Kosten jährlich zu ändern.

Artikel 5: Anzahlung auf die Finanzierung
Wenn der Anbieter aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen innerhalb der vereinbarten Frist zu erfüllen, so dass der Mietvertrag nicht ausgeführt werden kann, verpflichtet sich der Nutzer, dem Vermieter auf Verlangen unverzüglich alle ihm tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.

Artikel 6: Eigentumsrecht des Vermieters
Die Geräte sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Vermieters. Unbeschadet des Artikels 7 der Allgemeinen Bedingungen werden alle Lizenzen und Eigentumszertifikate für das Material auf den Namen des Vermieters eingetragen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Nutzer jederzeit einen Schlüssel für das zugrunde liegende Fahrzeug zu verlangen. Der Mieter muss dann diesen Schlüssel innerhalb einer angemessenen Frist (höchstens 45 Tage) auf Kosten des Vermieters zurückgeben. Die Nichtrückgabe des Ersatzschlüssels innerhalb dieser Frist stellt eine einseitige Vertragsverletzung durch den Nutzer dar. Der Nutzer erwirbt keinerlei Rechte, Ansprüche oder Interessen an dem gemieteten Gerät, außer dem Recht, es gemäß den Bestimmungen dieses Mietvertrags und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zu nutzen. Bei Erhalt des Geräts sollte der Benutzer überprüfen, ob der Lieferant ein Eigentumsetikett des Vermieters angebracht hat. Ist dies nicht der Fall, fordert der Nutzer den Vermieter auf, ihm ein anderes Etikett auszuhändigen, das er selbst anbringt. Er bewahrt die angebrachten Schilder sowie die vom Lieferanten zur Identifizierung des Geräts angebrachten Schilder während der Dauer des Mietvertrags lesbar und unverändert auf. Er trägt die Verantwortung für die Folgen der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung. Der Nutzer ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich per Einschreiben von etwaigen Ansprüchen Dritter auf das Material zu unterrichten, sei es aufgrund von dinglichen Rechten, Pfändungen oder sonstigem. Er teilt den Dritten per Einschreiben mit, dass das Gerät Gegenstand des vorliegenden Mietvertrags und Eigentum des Vermieters ist. Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die dem Vermieter durch eine verspätete Mitteilung in diesem Zusammenhang entstehen. Der Nutzer verpflichtet sich, das ausschließliche Eigentumsrecht des Vermieters unter allen Umständen und auf eigene Kosten zu respektieren. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, dem Vermieter alle Kosten zu erstatten, die ihm zur Wahrung seines Eigentumsrechtes entstehen.
das Eigentumsrecht.

Artikel 7: Verwendung und Wartung der Geräte
Der Nutzer verpflichtet sich, das Gerät mit der gebotenen Sorgfalt entsprechend seiner Bestimmung, die ohne Zustimmung des Vermieters nicht verändert werden darf, und gemäß den Anweisungen des Lieferanten und/oder Herstellers zu verwenden.
Insbesondere darf er Fahrzeuge und rollendes Material jeglicher Art nur von erfahrenen Fahrern und Transporteuren führen lassen; letztere müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Nur der Benutzer, seine Angestellten und Beauftragten oder Untergebenen dürfen das Gerät handhaben oder transportieren. Der Benutzer muss sie ausdrücklich auffordern, die Geräte oder Fahrzeuge sorgfältig zu behandeln. Unter keinen Umständen dürfen der Nutzer oder seine Untergebenen die gemieteten Geräte bedienen oder fahren, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Stimulanzien stehen. Die Geräte, insbesondere die Fahrzeuge, dürfen auch nicht für außergewöhnliche Zwecke, wie z. B. Sportveranstaltungen oder Rallyes, verwendet oder zu Zwecken eingesetzt oder benutzt werden, die zum Ruhen der Versicherung führen würden. Der Nutzer darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Änderungen an den Geräten vornehmen. Vom Nutzer hinzugefügte Teile oder Zubehörteile sowie vom Nutzer ausgetauschte Teile gehen automatisch in das Eigentum des Vermieters über, ohne dass der Nutzer von ihm eine Erstattung verlangen kann. Der Nutzer hat bei der Nutzung und Anwendung der gemieteten Geräte alle gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen einzuhalten. Alle Steuern, Gebühren und Bußgelder, die infolge von Verstößen anfallen, gehen zu Lasten des Nutzers. Der Vermieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder andere negative Folgen für den Nutzer, die sich aus der vorübergehenden oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit oder Ineffizienz der gemieteten Geräte ergeben. Der Nutzer kann dafür keine Entschädigung vom Vermieter verlangen. Die Verpflichtung des Nutzers zur Zahlung des Mietpreises bleibt hiervon unberührt. Der Nutzer übernimmt die gesamten Kosten und die Verantwortung für die Wartung und den ordnungsgemäßen Betrieb des Geräts: So sind u.a. alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, unabhängig von der Ursache, unverzüglich auf Kosten des Nutzers durchzuführen, unabhängig von einer eventuellen Intervention eines Versicherers. Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen mit Originalersatzteilen durchgeführt werden. Alle gesetzlichen oder behördlichen Kontrollen, denen das Gerät unterliegt, liegen in der Verantwortung des Benutzers. Er ist also auch für die rechtzeitige Überprüfung des ihm anvertrauten Fahrzeugs und gegebenenfalls für die Eichung des Kilometerzählers verantwortlich. Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass der Vermieter keine Verantwortung oder Gewährleistungspflicht für das zugrundeliegende Objekt trägt, auch nicht im Falle von versteckten Mängeln. Denn die vorbehaltlose Entgegennahme des Objekts bedeutet, dass der Mieter das Objekt in gutem Zustand erhalten hat. Eventuelle sichtbare Mängel sind immer durch die entsprechende Beschreibung des Ortes abgedeckt. Die Geräte müssen in einem Raum untergebracht werden, der ihren Betrieb, ihre Konservierung und ihre Wartung unter den bestmöglichen Bedingungen bei E.E.R. ermöglicht. Bedingungen auf dem E.E.R.-Gebiet, es sei denn, der Vermieter stimmt schriftlich zu. Dem Vermieter oder der von ihm beauftragten Person ist stets Zugang zu den Orten zu gewähren, an denen sich die Geräte befinden, damit er die erforderliche Kontrolle durchführen kann. Die besichtigten Gegenstände, mit Ausnahme des rollenden Materials, dürfen ohne Genehmigung des Vermieters nicht an einen anderen Ort verbracht werden. Die Übertragung erfolgt unter der Verantwortung des Nutzers. Der Benutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug gemäß der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu benutzen. Für den Fall, dass eine technologische Anwendung ("Track & Trace", nachstehend "Safety Stick" genannt) im Fahrzeug vorhanden ist, wird vom Kunden erwartet, dass er dieses Gerät mit der gebotenen Sorgfalt verwaltet und betreibt. Sollte der Safety Stick 7 Tage lang nicht einsatzbereit sein, betrachten wir dies als einseitige Vertragsverletzung durch den Kunden und behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung sicherzustellen. Das Material muss immer bestimmungsgemäß verwendet werden (vgl. Herstellerdokumentation), jede andere Verwendung ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für das Ankuppeln von Anhängern an unsere Zugmaschinen (dann müssen die Anhänger gemäß den Herstellerunterlagen verwendet werden). Wenn der Kunde sich weigert, seine neue Versicherungsprämie zu zahlen und/oder wenn der Kunde aufgrund von Umständen nicht mehr in der Kaskoversicherung versichert werden kann, kurz gesagt aufgrund von Umständen, die der Kunde geschaffen hat, betrachten wir dies als einseitige Vertragsverletzung durch den Kunden und behalten uns außerdem das Recht vor, das Fahrzeug ohne weitere Mitteilung in Sicherheit zu bringen.

Artikel 8: Haftung
Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Materials und bis zur tatsächlichen Rückgabe an den Vermieter haftet der Nutzer als Verwahrer des gemieteten Materials für - alle Schäden, die durch das Gerät oder während seiner Benutzung verursacht werden, auch wenn diese Schäden auf einen versteckten Mangel, einen Konstruktions- oder Montagefehler zurückzuführen sind; - alle Schäden am Gerät oder alle Verluste, unabhängig von der Ursache, auch im Falle höherer Gewalt. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich jeden Mangel oder Defekt des Geräts mitzuteilen, der dessen ordnungsgemäße Funktion beeinträchtigen oder Dritten Schaden zufügen könnte. Der Nutzer muss den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren, wenn: a. das Gerät in einen Unfall mit Personen- oder Sachschaden verwickelt wird; b. das Gerät ganz oder teilweise beansprucht, gestohlen oder beschädigt wird; c. der Nutzer einen Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren stellt; d. eine dritte Partei das Gerät ganz oder teilweise pfändet.

Artikel 9: Versicherung
Der Nutzer ist verpflichtet, sich auf eigene Kosten bei einem von My-Trucks Rental NV akzeptierten Versicherer zu versichern, und zwar vor der Lieferung des Geräts und während der gesamten Dauer des Mietvertrags. Die Versicherung muss den Wert des Fahrzeugs/der Ausrüstung (erstes Risiko) in einer von My-Trucks Rental NV schriftlich festzulegenden Höhe und gegen folgende Risiken abdecken: a. Vollkasko: Feuer, Explosion, Blitzschlag, Diebstahl, Naturkatastrophen, Vandalismus, Beschädigung oder Zerstörung des gemieteten Fahrzeugs. Eine Befreiung kann nur im Bereich Unfall/Vandalismus bis zu einem Höchstbetrag von 1.250,00 € pro Schadensfall gewährt werden. Diese Befreiung geht zu Lasten des Benutzers. b. die Ausrüstung, die kein Fahrzeug ist, gegen Beschädigung, Zerstörung oder vollständiges oder teilweises Verschwinden gemäß den aktuellen Versicherungsbedingungen auf dem belgischen Versicherungsmarkt. Die Befreiung geht zu Lasten des Nutzers und darf ein halbes Prozent des Anschaffungswertes nicht überschreiten. (Dies betrifft die Versicherung von Nicht-Fahrzeugen) c. Gegebenenfalls eine Versicherung gemäß dem CMR-Übereinkommen (wenn der Transport für Dritte durchgeführt wird). d. Gegebenenfalls eine Arbeitsunfallklausel (wenn die Arbeiten von Personal durchgeführt werden). e. Gegebenenfalls eine Beistandsklausel (wenn Pannenhilfe erforderlich ist). f. Erforderlichenfalls eine Klausel zur Deckung aller Risiken im Zusammenhang mit Ausrüstungen, die Dritten gehören, wenn sie von dem betreffenden Fahrzeug abgeschleppt werden. g. Erforderlichenfalls eine Rechtsschutzversicherung, eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und eine Haftpflichtversicherung für die Nachlieferung und das anvertraute Eigentum. Dies bedeutet, dass Sie für die von Ihrem Unternehmen, Ihnen selbst und Ihren Beauftragten verursachten Ereignisse versichert sind, die an Dritte verursacht. Die zivilrechtliche Haftung als Nutzer/Halter des Geräts, einschließlich einer Rechtsschutzversicherung. Eine Freistellung bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 € kann nur im Bereich der zivilrechtlichen Haftung als Nutzer/Erziehungsberechtigter gewährt werden. Diese Befreiung geht zu Lasten des Nutzers. Ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Geräts haftet der Benutzer in vollem Umfang für alle durch das Gerät verursachten Personen- und Sachschäden sowie für alle Schäden, die am Gerät selbst entstehen, unabhängig vom Ursprung und/oder der Ursache. In der Versicherungspolice oder in den Anhängen sollte vor der Lieferung des Materials festgelegt werden, dass der Versicherer: a. alle Entschädigungen ausschließlich und direkt an den Vermieter zahlt; b. im Falle einer Verringerung, Aussetzung oder Beendigung des Versicherungsschutzes oder der Police, aus welchem Grund auch immer, den Vermieter per Einschreiben über die Nichterfüllung informiert c. dass der Versicherer auf jeglichen Regress gegenüber dem Vermieter verzichtet; d. die Garantien der Deckung/Police für mindestens weitere 15 Tage nach der registrierten Mitteilung über die Reduzierung, Aussetzung oder Beendigung des Versicherungsschutzes aufrechterhalten wird; e. eine Klausel aufgenommen hat, die besagt, dass die Versicherungsgesellschaft die Tatsache zur Kenntnis genommen hat, dass dieses Fahrzeug langfristig vermietet wird. Dazu gehört auch, dass das Fahrzeug gegen Diebstahl durch den Mieter/Nutzer/Dritte versichert sein muss. Bei Nichtbezahlung der Prämien hat der Vermieter das Recht, diese zu verrechnen und den Betrag vom Nutzer zurückzufordern. Als Nachweis für diese Versicherung hat der Nutzer auf erstes Anfordern des Vermieters entweder eine Bescheinigung seines Versicherers oder eine Kopie der Police, ihrer Anlagen und der Zahlungsnachweise vorzulegen. Der Nutzer ermächtigt den Vermieter, in seinem Namen und für seine Rechnung alle mit der Versicherung zusammenhängenden Dokumente zu unterzeichnen und rechtsgültig abzuschließen. Im Falle eines Schadens hat der Nutzer den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Feststellung des Schadens und die Benennung eines Sachverständigen. Die Meldung des Schadens und die Beauftragung eines Sachverständigen bleiben in der Verantwortung des Nutzers. Im Falle eines Teilschadens bleibt der Mietvertrag in Kraft und der Vermieter überweist die von der Versicherung erhaltene Entschädigung an den Nutzer, nachdem dieser die Reparatur des Geräts und die Bezahlung der entsprechenden Rechnung nachgewiesen hat, vorausgesetzt, der Nutzer hat alle ausstehenden Mietgebühren oder sonstigen Beträge bezahlt und es bestehen zu diesem Zeitpunkt keine Ansprüche gegen den Vermieter aufgrund sonstiger Verpflichtungen. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens, der durch ein Sachverständigengutachten festgestellt wird, wird der Vertrag automatisch zum Zeitpunkt des Diebstahls oder des Schadens beendet. In diesem Fall haftet der Nutzer neben dem fälligen Mietpreis und den Verzugszinsen für die verspätete Zahlung für einen Schadensersatz in Höhe des in der Buchhaltung des Vermieters ausgewiesenen Kapitalsaldos, zuzüglich eines Pauschalbetrags für die Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Falls. Betrag als Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Antragsdossiers. Der Vermieter behält sich stets das Recht vor, dem Nutzer den tatsächlich entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung wird ab dem Datum des Diebstahls oder Totalschadens fällig. Die Versicherungsentschädigung und die sich aus dem Verkauf der Geräte ergebenden Beträge, abzüglich aller Kosten, werden auf die vom Nutzer zu zahlende Restschuld angerechnet.

Artikel 10: Übertragung von Rechten
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters darf der Nutzer das Gerät weder abtreten, verpfänden, verleihen, untervermieten oder an Dritte übertragen, noch ein anderes Recht daran einräumen.

Artikel 11: Vertragsverletzungen
Der Vertrag endet von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung auf Kosten des Nutzers in folgenden Fällen: a. am Tag des Konkursurteils im Falle des Scheiterns des Nutzers; b. an dem Tag, an dem der Nutzer das Gerät dem Vermieter zur Verfügung stellt, im Falle einer Rückgabe vor Ablauf der festgelegten Mietdauer. Der Vermieter kann den Mietvertrag in folgenden Fällen ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Formalitäten mit einem einfachen Schreiben kündigen
Fall von:
a. Nichtbezahlung eines Mietpreises und/oder anderer Leistungen, unabhängig davon, ob sie im Rahmen dieses oder eines anderen Mietvertrags im Namen des Nutzers oder eines Unternehmens, an dem dieser eine Mehrheitsbeteiligung hält, fällig sind oder nicht. Ein Fahrzeug gilt als nicht bezahlt, sobald der Fälligkeitstermin verstrichen ist. Die Nichtbezahlung gibt dem Vermieter außerdem das Recht, die vom Mieter benutzten Fahrzeuge bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Nutzers;
b. Nichtzahlung der dem Vermieter geschuldeten Mehrwertsteuer und/oder Kraftfahrzeugsteuer im Falle der Anmietung eines Fahrzeugs;
c. Antrag auf Zahlungsaufschub, Protest oder Pfändung auf Kosten des Nutzers;
d. Tod des Nutzers, Übertragung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit des Nutzers oder Auflösung des Unternehmens-Nutzers;
e. wenn die begründete Befürchtung besteht, dass der Vermieter seine Forderung nicht eintreiben kann, z. B. im Falle der Zerstörung oder Wertminderung einer zugunsten des Vermieters gestellten persönlichen oder geschäftlichen Sicherheit;
f. wenn die Ausrüstung zerstört oder veruntreut wird oder allgemein aus irgendeinem Grund verschwindet
g. im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Nutzers und allgemein im Falle der Nichterfüllung einer der Verpflichtungen, die sich aus den allgemeinen oder besonderen Bedingungen dieses Vertrags oder aus anderen Verträgen, die er mit dem Vermieter geschlossen hat, ergeben, da die Verträge unteilbar sind.

Im Falle der Beendigung des Mietvertrags muss der Nutzer das Gerät innerhalb der in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Frist an den Vermieter zurückgeben. Jede Rückführung auf Initiative des Vermieters wird zum Selbstkostenpreis mit einem Mindestbetrag von eintausendfünfhundert Euro berechnet. Darüber hinaus schuldet der Nutzer neben den Mietgebühren oder anderen fälligen Beträgen und den Verzugszinsen wegen verspäteter Zahlung auch Schadensersatz. Die im Fahrzeug enthaltenen Güter gelten als Ausgleich für die ausstehenden Schulden und können daher vom Vermieter zu diesem Zweck verwendet werden. Der Mieter erkennt an und akzeptiert nach ausführlichen Verhandlungen, dass es sich um ein außergewöhnliches, von ihm bestimmtes Fahrzeug handelt, das vom Vermieter nach seinen Wünschen und Spezifikationen gekauft wurde, und dass unter anderem unter Berücksichtigung des Anschaffungswerts des Fahrzeugs, der Rendite solcher Fahrzeuge und der Erschwernis- und Minuswerte bei einem eventuellen Weiterverkauf und/oder einer Wiedervermietung die folgende Entschädigung im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und/oder einer Auflösung zu seinen Lasten angemessen ist und der dann vernünftigerweise zu erwartenden Entschädigung in Höhe der Summe der am Tag der Beendigung noch fälligen Mietzahlungen, erhöht um den Restwert zuzüglich fünfzig Prozent für die damit verbundenen Kosten, entspricht Dies gilt unbeschadet des Verkaufspreises, wenn das Gerät verkauft wird, oder des neuen Investitionswertes, wenn das Gerät Gegenstand eines neuen Leasing-, Miet- oder Pachtvertrags mit einem Dritten ist. Innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen nach Beendigung des Mietvertrags hat der Nutzer das Recht, dem Vermieter per Einschreiben ein unwiderrufliches Angebot für den Kauf des Geräts zu unterbreiten, wobei innerhalb derselben Frist eine Barzahlung erfolgen muss. Es steht dem Vermieter frei, das Angebot anzunehmen oder nicht. Nach Ablauf dieser Frist kann der Nutzer keine Einwände mehr gegen die Bedingungen erheben, unter denen der Vermieter das Gerät verkauft oder vermietet hat.

Artikel 12: Verzugszinsen und Entschädigungsklausel
Bei verspäteter Zahlung von Beträgen, die der Nutzer dem Vermieter schuldet, insbesondere von Mieten, Versicherungsprämien, Entschädigungen oder Beträgen, die der Vermieter im Namen des Nutzers gezahlt hat oder die vom Nutzer zurückgefordert werden können, schuldet der Nutzer automatisch Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent pro Jahr, die zeitanteilig ab dem Tag, an dem die Zahlung durch den Nutzer fällig war, bis zu dem Tag, an dem der Vermieter diese Zahlung erhält, berechnet werden. Darüber hinaus wird Schadensersatz verlangt. Diese werden auf zehn Prozent pro nicht gezahltem Betrag festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von zweihundertfünfzig Euro und einem Höchstbetrag von zweitausendfünfhundert Euro. Für jede am Fälligkeitstag verweigerte Abbuchung wird eine zusätzliche Verwaltungspauschale von fünfzehn Euro erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises wird durch keine Beanstandung oder Anfechtung irgendwelcher Art oder durch den Verlust der Nutzung ausgesetzt. Das Recht des Vermieters, den Vertrag in Anwendung von Artikel 11 der Allgemeinen Bedingungen zu kündigen, bleibt davon unberührt.

Artikel 13: Beendigung des Vertrags
Bei Beendigung des Mietvertrags ist der Nutzer verpflichtet, das Gerät gemäß den in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Bedingungen an den Vermieter zurückzugeben.

Artikel 14: Rückgabe der Ausrüstung
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages ist der Nutzer verpflichtet, das Gerät mit allen Geräten, Zubehörteilen und Unterlagen in einwandfreiem Zustand unverzüglich auf seine Kosten an den Vermieter an dem von diesem angegebenen Ort zurückzugeben. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sind vom Nutzer zu ersetzen. Im Falle der Anmietung eines Fahrzeugs sind ebenfalls die Bestimmungen von Artikel 15 anzuwenden. Wird das Gerät nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Ablauf der Mietzeit oder nach Beendigung des Mietvertrags zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Nutzers ohne weitere Formalitäten und unbeschadet seiner sonstigen Rechte zu entfernen. Von diesem Zeitpunkt an ist der Vermieter berechtigt, eine Entschädigung für jeden Verzugstag zu verlangen, die anteilig auf der Grundlage der letzten Mietzahlung berechnet wird.

Artikel 15: Besondere Bestimmungen für die Anmietung unserer Fahrzeuge
a. fahrzeugzulassung
Das Fahrzeug ist auf den Namen des Vermieters zugelassen. Gegebenenfalls muss der Nutzer dem Vermieter "das Antragsformular für die Zulassung eines Fahrzeugs" vorlegen, das mit allen notwendigen Angaben versehen ist, die eine bedingungslose Zulassung ermöglichen sollen. Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse (HZM) von 3500 kg oder weniger muss der Vermieter die Mehrwertsteuer und die Kfz-Steuer (inkl. Zuschläge) für dieses Fahrzeug vor der Inbetriebnahme auf Rechnung des Nutzers abführen. Der Mieter muss diese im Voraus bezahlt haben. Alle anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Fahrzeugs müssen vom Mieter selbst veranlasst und bezahlt werden. Bei Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3500 kg MTM muss der Mieter des zugrunde liegenden Fahrzeugs zu jeder Zeit alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wie z. B. die Kfz-Steuer, das Garantiesystem für den FÖD Mobilität und Transport (wenn der Mieter für Dritte fahren möchte), die Eurovignette, die Registrierung und den Einbau der On Board Unit für die belgische Kilometersteuer usw., und diese rechtzeitig von sich aus bezahlen. b. Wartung Vgl. Artikel 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, das Wartungsheft des Fahrzeugs korrekt ausfüllen zu lassen. Er verpflichtet sich außerdem, auf erstes Anfordern des Vermieters den Kilometerstand des Fahrzeugs schriftlich mitzuteilen. c. Technische Kontrolle Unabhängig davon, auf wessen Namen das Fahrzeug zugelassen ist, und unabhängig von der schriftlichen Aufforderung, ist der Nutzer verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zur technischen Kontrolle vorzuführen. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Vermieter eine Kopie jedes Auszugs aus der technischen Prüfung zukommen zu lassen. Der Benutzer ist und bleibt jederzeit für alle Folgen haftbar, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ergeben. d. Eurovignette/Kilometersteuer Der Benutzer muss die Eurovignettengebühr selbst bei seiner örtlichen Empfangsstelle entrichten. Der Nutzer ist verpflichtet, auf Verlangen eine Kopie der von den zuständigen Behörden ausgestellten Eurovignette als Zahlungsnachweis vorzulegen. Ab dem 1. April 2016 ist der Mieter verpflichtet, sich für die belgische Kilometersteuer sowie für den Einbau und den Betrieb der OBU zu registrieren.

Artikel 16: Hinterlegung
Wurde in den Besonderen Bedingungen eine Kaution vereinbart, so ist dieser Betrag bei Abschluss des Mietvertrags an den Vermieter zu zahlen. Dieser Betrag ist zinslos und kann vom Vermieter verwendet werden, wenn der Nutzer seinen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag nicht nachkommt, unbeschadet des Rechts des Vermieters, den Vertrag zu kündigen. Die Kaution wird zurückerstattet, sobald alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag vollständig erfüllt sind und sofern zu diesem Zeitpunkt keine Ansprüche gegen den Vermieter aufgrund anderer Verpflichtungen des Nutzers bestehen. Bei jedem Vertrag, der ein Fahrzeug mit einer zulässigen Höchstmasse (MTM) von bis zu dreitausendfünfhundert Kilogramm betrifft, sind maximal 2.500 Kilometer pro Monat im Mietpreis enthalten. Jeder Kilometer über 2.500 Kilometer im Monat wird mit fünfzehn Cent pro Kilometer berechnet. Es ist Sache des Mieters, diese Kilometer jährlich oder auf erste Aufforderung von My-Trucks Rental NV weiterzugeben. Der Mieter muss bei Vertragsabschluss eine Solidaritätskaution unterzeichnen. Dies wird bis zur vollständigen Abwicklung des Hauptvertrags so bleiben.

Artikel 17: Übertragung des Mietvertrags durch den Nutzer
Das Mietverhältnis kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters übertragen werden. Alle Kosten, Rechte und Gebühren im Zusammenhang mit der Übertragung des Mietvertrags gehen zu Lasten des übertragenden Nutzers.

Artikel 18: Austausch von personenbezogenen Daten
Der Nutzer bestätigt, dass er dem Vermieter die korrekten Daten zu seiner Person/Unternehmen zur Verfügung gestellt hat und ermächtigt den Vermieter, alle Daten, die sich auf seine Person, Produkte, Dienstleistungen und Transaktionen beziehen, für alle rechtmäßigen Zwecke zu verarbeiten. Der Mieter bürgt also für die angegebenen Daten und trägt die Folgen dieser Bestimmung. Die Verarbeitung betrifft "Kundenmanagement, Lieferantenmanagement, Streitbeilegungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Account Management". Diese Daten können zum Zwecke der Werbung für alle Dienstleistungen und Produkte, die der Vermieter anbieten darf, verarbeitet werden; außerdem können diese Daten an andere Unternehmen der Gruppe weitergegeben werden, von denen eine Liste erhältlich ist. Der Vermieter kann jeden Dritten, der ein berechtigtes Interesse hat, über die eingegangenen Verpflichtungen und die Art und Weise ihrer Erfüllung oder Nichterfüllung informieren. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann der Nutzer seine persönlichen Daten am Sitz des Vermieters abfragen und gegebenenfalls berichtigen lassen.

Artikel 19: Sicherheiten zugunsten des Vermieters
Alle Sicherheiten und Garantien, die ein Vermieter aufgrund anderer mit dem Nutzer geschlossener Verträge oder Mietverträge, gleich welcher Art, besitzt, dienen ebenfalls als Sicherheit für die Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag, und der etwaige Verwertungswert dieser Sicherheiten kann mit der Forderung aus dem vorliegenden Vertrag verrechnet werden. Die Transaktionen, die im Rahmen des genehmigten Mietvertrags stattfinden, führen nicht zu einer Erneuerung der Schulden.
Dem Mieter ist auch bekannt, dass der Gegenstand vom Vermieter refinanziert werden kann, dies zum Schutz des Mieters. Der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor, geeignete Maßnahmen wie z.B. Ortungssysteme zu ergreifen, um den Eigentumsvorbehalt und den Werterhalt des zugrunde liegenden Objekts zu sichern, auch wenn sich die Marktbedingungen oder die Situation des Kunden ändern.

Artikel 20: Bekanntmachungen - Wahl des Wohnsitzes
Der Nutzer verpflichtet sich, dem Vermieter alle Änderungen mitzuteilen, die sich bei der Identifizierung seines Unternehmens (z.B. Firmensitz, Name, Eintragung in das Register der juristischen Personen, MwSt.-Nummer) oder bei der Ausübung seiner Tätigkeit ergeben können. Der Nutzer wählt die vorgenannte Adresse auch als seinen Wohnsitz für die Durchführung dieses Mietvertrages. Alle Zustellungen, Urkunden und Schriftstücke werden unter dieser Adresse rechtsgültig vorgenommen und zugestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mitteilungen und Zustellungen an die ihm zuletzt mitgeteilte Adresse vorzunehmen.

Artikel 21: Haftungsausschluss
Der Nutzer erklärt, aus eigener Initiative und Verantwortung die Entscheidung getroffen zu haben, die Handlungen durchzuführen, für die der Kredit - in Form von Leasingverträgen - beantragt wurde, und sich der (para)steuerlichen und rechtlichen Folgen sowie der möglichen (para)steuerlichen und rechtlichen Risiken dieser Handlungen bewusst zu sein. Folglich entbindet der Nutzer den Vermieter von jeglicher Haftung in dieser Hinsicht und erkennt damit an, dass er selbst für alle Folgen der von ihm gewählten und durchgeführten Handlungen und der Nutzung der in Form von Mietverträgen zur Verfügung gestellten Kredite verantwortlich ist. Wenn der Vermieter in diesem Rahmen rechtliche, steuerliche und andere Ratschläge und/oder Informationen erteilt, geschieht dies unverbindlich und er übernimmt keinerlei Gewähr für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit oder deren Eignung für einen bestimmten Zweck. Jegliche Weitergabe, Verbreitung oder Vervielfältigung von Hinweisen ist unabhängig von der Form oder den verwendeten Mitteln verboten.

Artikel 22: Zuständigkeit
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung des vorliegenden Mietvertrags sind ausschließlich die Gerichte in Gent zuständig, um über die entstandene Streitigkeit zu entscheiden. Dieser Mietvertrag unterliegt belgischem Recht, ungeachtet der Tatsache, dass Rechnungen für diesen Mietvertrag von anderen europäischen Standorten aus ausgestellt werden können.